Hallo Franzl,
grundsätzlich ist das ein Problem der internen Organisation - wer soll was dürfen.
Die Stammsätze bestehen ja aus im wesentlichen drei Elementen - dem (im alten Sprachgebrauch) A-Segment ("Allgemeine Daten"), das für den Mandanten einheitlich ist und sowohl von der FiBu als auch vom MM genutzt wird.
Dummerweise ist in diesem Segment auch die Bankverbindung angesiedelt., was die Berechtigungen ggf. knifflig macht.
Im B-Segment ("Buchungskreisdaten") sind die Informationen hinterlegt, die die Buchhaltung braucht, um den Kreditor korrekt behandeln zu können - so zum Beispiel das Abstimmkonto.
Diese beiden Segmente kann eigentlich auch die Buchhaltung anlegen und/oder pflegen.
Das wären die Transaktionen FK01 und FK02.
Im dritten Teil des Stammsatzes ("Einkaufsorganisationsdaten") sollte sich nur der Einkauf bewegen.
Anzeigeberechtigung des Rechnungswesens (XK03 oder MK03) sind aber gelegentlich hilfreich.
Aus meiner Erfahrung denke ich allerdings, dass das Rechnungswesen bei der Anlage und Pflege des Stammsatzes mitreden sollte.
Das betrifft insbesondere die Angaben zu Steuern, Korrespondenz, Bankverbindung, Zahlwege, Sachbearbeiter der FiBu und Ähnliches.
Dem Logistiker können diese Angaben zunächst einmal ziemlich egal sein.
Die für ihn wirklich wichtigen Informationen stehen im Wesentlichen im dritten Teil.
Der Rest ist eigentlich kaufmännisches Wissen, das normalerweise im Rechnungswesen angesiedelt ist.
Zusätzlich kommt es zum Beispiel immer wieder vor, dass für die Bestelladresse ein Stammsatz angelegt werden muss, der für die FiBu eigentlich uninteressant ist, weil das liefernde werk Teil einer einzigen juristischen Einheit ist, die auch nur aus einer Stelle Rechnungen verschickt und auf einem Konto Geld einsammelt.
Der Logistiker braucht also N Stammsätze, das Rechnungswesen nur einen. Lässt sich über die Partnerrollen lösen, aber man sollte darüber reden.
Oder die Forderung wird abgetreten - Zahlung muss an einen anderen Kreditor erfolgen ...
Interessiert den MM-ler eigentlich nicht wirklich.
Wenn das Bankkonto ein Knackpunkt ist (wegen Manipulationsmöglichkeiten) hast Du auch noch die Möglichkeit, das als Teil der "Sensiblen Daten" zu erklären.
Damit kannst Du einen Ablauf schaffen, in dem Datenänderungen nicht unmittelbar zu einer Änderung des Stammsatzes führen, sondern von einer zusätzlichen Instanz zu genehmigen sind, bevor sie aktiv werden.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass keine Rechnung ohne Bestellung gebucht werden darf. Damit wären (fast) alle Lieferanten auch mit einem entsprechenden MM-Teil anzulegen.
Auch das ein Thema der internen Organisation - was ist gewollt.
Keine Rechnung ohne Bestellung hat unter Prüfungsgesichtspunkten den Charme, dass nachvollziehbar ist, wer wann was gemacht hat.
Und man spart sich eventuell die Diskussion darüber, wer es wann bestellt hat und zu welchen Konditionen.
Ist nach meiner Erfahrung immer wieder ein beliebtes Spielchen.
Auch ist das Obligo für das Controlling hilfreich, um das Restbudget steuern zu können.
Gruß
Klaus
grundsätzlich ist das ein Problem der internen Organisation - wer soll was dürfen.
Die Stammsätze bestehen ja aus im wesentlichen drei Elementen - dem (im alten Sprachgebrauch) A-Segment ("Allgemeine Daten"), das für den Mandanten einheitlich ist und sowohl von der FiBu als auch vom MM genutzt wird.
Dummerweise ist in diesem Segment auch die Bankverbindung angesiedelt., was die Berechtigungen ggf. knifflig macht.
Im B-Segment ("Buchungskreisdaten") sind die Informationen hinterlegt, die die Buchhaltung braucht, um den Kreditor korrekt behandeln zu können - so zum Beispiel das Abstimmkonto.
Diese beiden Segmente kann eigentlich auch die Buchhaltung anlegen und/oder pflegen.
Das wären die Transaktionen FK01 und FK02.
Im dritten Teil des Stammsatzes ("Einkaufsorganisationsdaten") sollte sich nur der Einkauf bewegen.
Anzeigeberechtigung des Rechnungswesens (XK03 oder MK03) sind aber gelegentlich hilfreich.
Aus meiner Erfahrung denke ich allerdings, dass das Rechnungswesen bei der Anlage und Pflege des Stammsatzes mitreden sollte.
Das betrifft insbesondere die Angaben zu Steuern, Korrespondenz, Bankverbindung, Zahlwege, Sachbearbeiter der FiBu und Ähnliches.
Dem Logistiker können diese Angaben zunächst einmal ziemlich egal sein.
Die für ihn wirklich wichtigen Informationen stehen im Wesentlichen im dritten Teil.
Der Rest ist eigentlich kaufmännisches Wissen, das normalerweise im Rechnungswesen angesiedelt ist.
Zusätzlich kommt es zum Beispiel immer wieder vor, dass für die Bestelladresse ein Stammsatz angelegt werden muss, der für die FiBu eigentlich uninteressant ist, weil das liefernde werk Teil einer einzigen juristischen Einheit ist, die auch nur aus einer Stelle Rechnungen verschickt und auf einem Konto Geld einsammelt.
Der Logistiker braucht also N Stammsätze, das Rechnungswesen nur einen. Lässt sich über die Partnerrollen lösen, aber man sollte darüber reden.
Oder die Forderung wird abgetreten - Zahlung muss an einen anderen Kreditor erfolgen ...
Interessiert den MM-ler eigentlich nicht wirklich.
Wenn das Bankkonto ein Knackpunkt ist (wegen Manipulationsmöglichkeiten) hast Du auch noch die Möglichkeit, das als Teil der "Sensiblen Daten" zu erklären.
Damit kannst Du einen Ablauf schaffen, in dem Datenänderungen nicht unmittelbar zu einer Änderung des Stammsatzes führen, sondern von einer zusätzlichen Instanz zu genehmigen sind, bevor sie aktiv werden.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass keine Rechnung ohne Bestellung gebucht werden darf. Damit wären (fast) alle Lieferanten auch mit einem entsprechenden MM-Teil anzulegen.
Auch das ein Thema der internen Organisation - was ist gewollt.
Keine Rechnung ohne Bestellung hat unter Prüfungsgesichtspunkten den Charme, dass nachvollziehbar ist, wer wann was gemacht hat.
Und man spart sich eventuell die Diskussion darüber, wer es wann bestellt hat und zu welchen Konditionen.
Ist nach meiner Erfahrung immer wieder ein beliebtes Spielchen.
Auch ist das Obligo für das Controlling hilfreich, um das Restbudget steuern zu können.
Gruß
Klaus