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Re: Z4 Meldung

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Hallo Klaus,

danke für deinen Kommentar dazu und den Link. Ich habe auf meiner Suche im WWW dazu noch folgende Aussage gefunden:

Bei Sammelmeldungen sollte die Meldefreigrenze von 12 500 € nicht auf den Einzelbetrag, sondern auf den pro Monat, Land und Kennzahl erreichten Gesamtbetrag angewendet werden.

hier auf Seite 4 zu finden:

https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/D...publicationFile

Was hier unter Sammelmeldungen zu verstehen ist, ist mir nicht ganz klar. Ich könnte mir vorstellen, dass aber damit genau das gemeint ist, was SAP dann als Tabelle ausgibt. Alle Beträge pro Kennzahl und nach Land sortiert.

Wir haben folgenden Fall:

Kreditor A aus FR
Beleg 1 in Höhe von 8000€ vom 01.04.2018
ausgeglichen am 09.04.2018
zahlbar innerhalb von 5 Tagen ohne Abzug
Ausgleichsbeleg 1
Kreditor A


Kreditor A aus FR
Beleg 2 in Höhe von 8000€ vom 01.03.2018
ausgeglichen am 19.04.2018
zahlbar innerhalb von 5 Tagen ohne Abzug
Ausgleichsbeleg 2

Die sind also in unterschiedlichen Zahlläufen gelaufen.

Das schmeißt er mir natürlich im Report raus (meiner Meinung auch zu Recht). Meine liebe BuHa ist aber der Meinung: Entscheidend ist die Summe in einem Monat pro Kennzahl. Bis jetzt habe ich dazu aber noch nichts gefunden

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