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Re: Z4 Meldung

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Hallo eulenmatz,

Grundsätzlich sind nach meinem Verständnis (siehe Link) nur einzelne Zahlungen über jeweils 12.500 Euro oder mehr zu melden. Und auch nur dann, wenn die nicht auf Import oder Export von Waren beruhen, der separat zu melden ist.

https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/D...publicationFile

Bei diesem Verständnis hätte ich jetzt erst mal kein Problem mit zwei Einzelbeträgen.
Wegen möglicher missbräuchlicher Gestaltung stelle ich mir allerdings die Frage, wie es bei zwei Rechnungen zu unterschiedlichen Ausgleichsbelegen kommen kann (vorausgesetzt, sie sind im gleichen Zahllauf fällig), so dass die Buchhaltung der Ansicht ist, das zusammen melden zu müssen.

Im automatischen Zahllauf sollte das nicht vorkommen, es sei denn, es sind für den Kreditor ausdrücklich Einzelüberweisungen vorgesehen.
Habe ich außer im Falle von Leasingunternehmen jetzt aber noch nicht allzu häufig gesehen.
Bei manuellen Überweisungen müsste man entsprechend die Rechnungen zusammenfassen.

Über die Monatsstrecke wird man das sicherlich immer wieder reißen, aber das ist jetzt meines Erachtens nicht wirklich ein Thema.


Gruß
Klaus

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