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Re: Bankverbindung hinterlegen MM-FI /Rechte

Hallo Franzl,

das MDM kann ich nicht wirklich beurteilen.

Grundsätzlich ist es aber so, dass die Stammdaten von allen geändert werden können, die über die entsprechenden Rechte verfügen - unabhängig davon, wer die mal ursprünglich angelegt hat.
Außerhalb von MDM wären das die Transaktionen FK02, XK02, MK02.

Und ja - die Kontoverbindung im Allgemeinen Teil ist mandantenabhängig und gilt damit konzernweit.
Das kann aber kein Grund sein, erforderliche Änderungen abzulehnen.

Dass einfache Änderungen nicht gehen, weil die Bedürfnisse ALLER zahlender Buchungskreise berücksichtigt werden müssen, ist klar.
Dann kann man aber einen Workflow einrichten, der Änderungen erst nach Genehmigung wirksam werden lässt.
Hierfür müssten "Sensible Felder für das 4-Augen-Prinzip" definiert werden. Kann man im Customizing machen.
Müsste sich meines Erachtens auch im MDM einbinden bzw. dort eventuell sogar gesondert einrichten lassen.
Allerdings setzt das voraus, dass ein wirklich international denkender Kopf die erbetenen Veränderungen abschließend beurteilt und genehmigt oder ablehnt. Nicht dass ein Buchungskreis auf einmal nicht mehr zahlen kann.

Wenn mehrere Bankverbindungen benötigt werden (was bei einem Lieferanten schon mal vorkommen kann der zB in CZ ein anderes Konto verwendet als in DE) lässt sich das über den Banktyp steuern.
Hier kann man eine freie Selektionsvariable eingeben und damit parallele Konten nutzen, die dann bei Verbuchung der Rechnung selektiert werden können/müssen. (z.B. OST oder CZK, USD ...)
Auch in der MIRO.
Oder eben später im Zahllauf.

Ein möglicher Workaround ist auch die Einrichtung eines Abweichenden Zahlungsempfängers.
Kann man zum Beispiel nutzen, wenn ein Lieferant seine Forderungen factort oder abtritt. Oder einen zentralen Cash-Pool im Konzern führt.
Die Rechnungen werden regulär auf dem Lieferantenkonto gebucht, aber tatsächlich über die Bankverbindung des als Zahlungsempfänger benannten Kreditors bezahlt.
Aber bitte aufpassen - das Feld gibt es im Segment des Buchungskreises UND dem des Konzerns.
Mit entsprechenden Konsequenzen für die Einzelgesellschaft oder den Konzern.
Macht aber keinen Sinn, wenn das Unternehmen nur eine weitere oder neue Bankverbindung braucht. Da ist die Anpassung des Stammsatzes immer noch erste Wahl. Und das kann man organisieren.

Gruß
Klaus

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