Hallo vk87,
die G+V-Konten für planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen sind in der Kontenfindung hinterlegt. Sollten die Buchungen (warum auch immer) je Anlagenklasse erfolgen ist je Anlagenklasse eine eigene Kontenfindung anzulegen. Wurden im laufenden Geschäftsjahr bereits Abschreibungen gebucht sind diese mit einer Sachkontenbuchung auf die neuen Abschreibungskonten umzugliedern.
Warum die Abschreibung je Anlagenklasse zusätzlich auch noch auf eigenen G+V-Konten der Finanzbuchhaltung benötigt werden erschließt sich mir allerdings nicht. Die Abschreibungen nach Anlagenklassen sind ohne weiteren Aufwand, z.B. über das "Anlagengitter", auswertbar. Zudem ist nach HGB § 275 lediglich eine G+V-Position hierfür auszuweisen. Eine Kontentrennung in planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen evtl. auch GwG-Abschreibung ist trotzdem zu empfehlen.
mfg
D. Schlagenhauf
die G+V-Konten für planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen sind in der Kontenfindung hinterlegt. Sollten die Buchungen (warum auch immer) je Anlagenklasse erfolgen ist je Anlagenklasse eine eigene Kontenfindung anzulegen. Wurden im laufenden Geschäftsjahr bereits Abschreibungen gebucht sind diese mit einer Sachkontenbuchung auf die neuen Abschreibungskonten umzugliedern.
Warum die Abschreibung je Anlagenklasse zusätzlich auch noch auf eigenen G+V-Konten der Finanzbuchhaltung benötigt werden erschließt sich mir allerdings nicht. Die Abschreibungen nach Anlagenklassen sind ohne weiteren Aufwand, z.B. über das "Anlagengitter", auswertbar. Zudem ist nach HGB § 275 lediglich eine G+V-Position hierfür auszuweisen. Eine Kontentrennung in planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen evtl. auch GwG-Abschreibung ist trotzdem zu empfehlen.
mfg
D. Schlagenhauf