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Re: Mahnen per Email - Protokoll

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Hallo Evander,

ich verstehe gerade Deine Frage nicht wirklich.

Normalerweise machst Du einen Mahnlauf. Der Mahnlauf verpasst dem Posten eine Mahnstufe. Der Mahnlauf wird gedruckt und der Druck in diesem Fall einen E-Mail Empfänger verschickt.

Also, wenn der Anwender oder Berater die Mahnstufe kennt, dann weiß er, der Posten hat Mahnstufe x, also ist eine Mahnung per E-Mail raus gegangen. Aber direkt sehen, kann er das nicht. Denn nur in der SOST kann ich sehen, ob die E-Mail nicht auf Fehler gelaufen ist. Dafür kenne ich auch keine andere Transaktion.

Wobei, die Anzahl der Mahnungen in der SOST zu suchen, wäre wohl müssig. Hier hilft wirklich nur eine gute Dokumentation für den Anwender in Bezug auf Mahnstufe. (Also Mahnstufe 3 = 3 E-Mails, eine pro Mahnstufe, oder so.).

Aus meiner Erfahrung heraus verlässt sich auch keiner auf die Mahnung per E-Mail. Ist rechtlich auch häufig nicht notwendig, wenn die AGB bzw. die Zahlungsfrist eindeutig ist (§ 286 BGB). Meine Kunden handhaben das so, dass die erste Stufe per E-Mail und die zweite per Post raus geht. Dann bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

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Viele Grüße
Maike

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