Ohne Einbindung des CO müsste der Funktionsbereich jeder GuV-relevanten Buchung auf einer der beiden folgenden Arten erfolgen:
a) fixe Zuordnung Funktionsbereich im Sachkontenstamm (technisch kein Problem, allerdings geht dabei der Kontenplan auf wie ein Germteig - du müsstest zB für das Konto "Gehälter" pro Funktionsbereich ein zusätzliches Sachkonto anlegen (zB "Gehälter Produktion", "Gehälter Verwaltung", "Gehälter Vertrieb..." - da wird sich die Buchhaltung nicht freuen :-) ). Außerdem stelle ich es mir bei automatisch bebuchten Konten (zB beim Abschreibungslauf) schwierig vor...
b) manuelles Setzen des Funktionsbereichs in der Buchung selbst durch die Buchhaltung. Setzt natürlich voraus, dass die Buchhaltung die nötigen Informationen dazu hat. Rein praktisch denke ich ist das ein gangbarer Weg - ob die Buchhaltung (bei Einsatz von CO-OM) eine Kostenstelle bei der Buchung hinterlegt oder (ohne CO-OM) einen Funktionsbereich, müsste egal sein. Wiederum frage ich mich aber, wie zB beim AfA-Lauf der richtige Funktionsbereich ermittelt werden soll. Falls hier jemand einen guten Ansatz hat, bitte teilen - würde mich auch interessieren...
Bei (b) würde ich jedenfalls eine FI-Validierung (GGB0) andenken, damit der Funktionsbereich nicht "vergessen" werden kann - alternativ auch über die Feldstatusgruppe im Sachkontenstamm (Funktionsbereich = Pflichteingabe) möglich.
a) fixe Zuordnung Funktionsbereich im Sachkontenstamm (technisch kein Problem, allerdings geht dabei der Kontenplan auf wie ein Germteig - du müsstest zB für das Konto "Gehälter" pro Funktionsbereich ein zusätzliches Sachkonto anlegen (zB "Gehälter Produktion", "Gehälter Verwaltung", "Gehälter Vertrieb..." - da wird sich die Buchhaltung nicht freuen :-) ). Außerdem stelle ich es mir bei automatisch bebuchten Konten (zB beim Abschreibungslauf) schwierig vor...
b) manuelles Setzen des Funktionsbereichs in der Buchung selbst durch die Buchhaltung. Setzt natürlich voraus, dass die Buchhaltung die nötigen Informationen dazu hat. Rein praktisch denke ich ist das ein gangbarer Weg - ob die Buchhaltung (bei Einsatz von CO-OM) eine Kostenstelle bei der Buchung hinterlegt oder (ohne CO-OM) einen Funktionsbereich, müsste egal sein. Wiederum frage ich mich aber, wie zB beim AfA-Lauf der richtige Funktionsbereich ermittelt werden soll. Falls hier jemand einen guten Ansatz hat, bitte teilen - würde mich auch interessieren...
Bei (b) würde ich jedenfalls eine FI-Validierung (GGB0) andenken, damit der Funktionsbereich nicht "vergessen" werden kann - alternativ auch über die Feldstatusgruppe im Sachkontenstamm (Funktionsbereich = Pflichteingabe) möglich.