Hallo zusammen,
wir führen seit geraumer Zeit zwei Bewertungsbereiche in der Anlagenbuchhaltung: HGB und IFRS.
Beides sind echte Bereiche. IFRS übernimmt die Werte aus dem HGB und wird bei Bedarf zusätzlich separat bebucht.
HGB als führender Bereich bucht realtime in das Hauptbuch, IFRS bucht bisher nicht durch.
Letzteres soll sich künftig ändern, sprich: IFRS soll Bestände und Abschreibungen periodisch in das Hauptbuch buchen. Die Einstellungen im FI-AA dazu sind mir klar und bereits durchgeführt. Die Tests dazu sehen auch alle gut aus.
Meine Frage nun: Wie bebuche ich am sinnvollsten die Sachkonten im Hauptbuch, damit ich die bereits vorhandenen IFRS-Werte der Anlagenbuchhaltung abbilde und keine Abweichungen in der Abstimmung habe?
Meine Idee bisher ist: Ich würde die jeweiligen IFRS-Konten mit den Vorträgen gemäß Anlagengitter bebuchen (FB01) und als Gegenkonto das "Gegenkonto Zugang Anschaffungswert" nehmen, ist das korrekt?
Analog würde ich anschließend die bisher aufgelaufenen Monate in 2017 nachträglich bebuchen.
Beim Buchungsdatum überlege ich noch, ob der 01.01.17 oder der 31.12.16 (Periode 13) richtiger wäre, gibt es da eine "anerkannte Vorgehensweise"?
Vielen Dank für eure Erfahrungen
beroe
wir führen seit geraumer Zeit zwei Bewertungsbereiche in der Anlagenbuchhaltung: HGB und IFRS.
Beides sind echte Bereiche. IFRS übernimmt die Werte aus dem HGB und wird bei Bedarf zusätzlich separat bebucht.
HGB als führender Bereich bucht realtime in das Hauptbuch, IFRS bucht bisher nicht durch.
Letzteres soll sich künftig ändern, sprich: IFRS soll Bestände und Abschreibungen periodisch in das Hauptbuch buchen. Die Einstellungen im FI-AA dazu sind mir klar und bereits durchgeführt. Die Tests dazu sehen auch alle gut aus.
Meine Frage nun: Wie bebuche ich am sinnvollsten die Sachkonten im Hauptbuch, damit ich die bereits vorhandenen IFRS-Werte der Anlagenbuchhaltung abbilde und keine Abweichungen in der Abstimmung habe?
Meine Idee bisher ist: Ich würde die jeweiligen IFRS-Konten mit den Vorträgen gemäß Anlagengitter bebuchen (FB01) und als Gegenkonto das "Gegenkonto Zugang Anschaffungswert" nehmen, ist das korrekt?
Analog würde ich anschließend die bisher aufgelaufenen Monate in 2017 nachträglich bebuchen.
Beim Buchungsdatum überlege ich noch, ob der 01.01.17 oder der 31.12.16 (Periode 13) richtiger wäre, gibt es da eine "anerkannte Vorgehensweise"?
Vielen Dank für eure Erfahrungen
beroe