Für die Ermittlung der Fälligkeit gilt, dass eine Gutschrift immer sofort zum Basisdatum fällig ist, es sei denn, es handelt sich um eine valutierte oder rechnungsbezogene Gutschrift.
valutierte Gutschrift:
Wenn im Feld "Rechnungsbezug" ein "V" eingetragen wird, dann erfolgt die Fälligkeitsermittlung wie bei einer Rechnung...also z.B. unter Berücksichtigung einer Zahlungsbedingung
Viele Grüße
ridley
valutierte Gutschrift:
Wenn im Feld "Rechnungsbezug" ein "V" eingetragen wird, dann erfolgt die Fälligkeitsermittlung wie bei einer Rechnung...also z.B. unter Berücksichtigung einer Zahlungsbedingung
Viele Grüße
ridley