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Re: Verrechnung von Gutschriften im Zahllauf

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Für die Ermittlung der Fälligkeit gilt, dass eine Gutschrift immer sofort zum Basisdatum fällig ist, es sei denn, es handelt sich um eine valutierte oder rechnungsbezogene Gutschrift.

valutierte Gutschrift:
Wenn im Feld "Rechnungsbezug" ein "V" eingetragen wird, dann erfolgt die Fälligkeitsermittlung wie bei einer Rechnung...also z.B. unter Berücksichtigung einer Zahlungsbedingung

Viele Grüße
ridley

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