Ich nehme an es sind zwei verbundene, rechtlich aber selbstständige Unternehmen und im System daher als separate Bukrs abgebildet? Eigentlich müsste bei einem Transfer, was rechtlich ja ein Verkauf einer Anlage ist, immer ein Verrechnungspreis zum Verkauf mit gegeben werden (kurzum: "Verkaufspreis").
Warum soll das Nettoverfahren genutzt werden? Sollen die historischen Abschreibungen nicht übernommen werden?
Warum soll das Nettoverfahren genutzt werden? Sollen die historischen Abschreibungen nicht übernommen werden?
Zuletzt bearbeitet am 07.02.17 12:39