Hallo MrB.,
Bei uns liegt keine UST.-Organschaft vor.
Buchungskreisübergreifender Verkauf und buchungskreisübergreifende Umlagerung sind dennoch mit Steuer-Kondition technisch darstellbar und werden auch von der Finanzverwaltung akzeptiert? Ich bin da skeptisch, weil auf Seite der liefernden Gesellschaft der der konzerninterne Kundenauftrag gänzlich fehlt.
Schönen Gruß
Franz
Bei uns liegt keine UST.-Organschaft vor.
Buchungskreisübergreifender Verkauf und buchungskreisübergreifende Umlagerung sind dennoch mit Steuer-Kondition technisch darstellbar und werden auch von der Finanzverwaltung akzeptiert? Ich bin da skeptisch, weil auf Seite der liefernden Gesellschaft der der konzerninterne Kundenauftrag gänzlich fehlt.
Schönen Gruß
Franz