Hallo roadrunner1,
bin etwas über eine Begrifflichkeit verwirrt. Wusste bisher nicht dass Anlagen sich "weiterentwickeln" können und deshalb einer anderen Anlagenklasse zugeordnet werden müssen.
Bei Erhöhungen der Anschaffungs-/Herstellungskosten über bestimmte gesetzliche Grenzwerte ( 410 bzw. 1.000 €) kann ich mir das höchsten bei GwG's nach EStG § 6 Abs. 2 oder 2.a vorstellen.
Werden Zugangsbuchungen des laufenden Geschäftsjahres in diesem von Anlage A auf Anlage B gebucht müssen die Werte im Anlagenspiegel/-gitter trotzdem weiter in der Spalte Zugang bleiben. Eben Minus-Zugang bei Anlage A und Plus-Zugang bei Anlage B. Bei Vorjahreswerten ist dies analog in der Spalte Umbuchung darzustellen. Die Spalte Abgang dürfte nicht berührt werden.
Beides sind häufige Buchungsfälle und wir hatten mit der SAP-AnBu damit nie Probleme.
Mit welchen Transaktionen wurden die Buchungen durchgeführt?
In dem beschrieben Falls würde mich ein Gitterausdruck mit beiden Anlagen interessieren.
Gruß
D. Schlagenhauf
bin etwas über eine Begrifflichkeit verwirrt. Wusste bisher nicht dass Anlagen sich "weiterentwickeln" können und deshalb einer anderen Anlagenklasse zugeordnet werden müssen.
Bei Erhöhungen der Anschaffungs-/Herstellungskosten über bestimmte gesetzliche Grenzwerte ( 410 bzw. 1.000 €) kann ich mir das höchsten bei GwG's nach EStG § 6 Abs. 2 oder 2.a vorstellen.
Werden Zugangsbuchungen des laufenden Geschäftsjahres in diesem von Anlage A auf Anlage B gebucht müssen die Werte im Anlagenspiegel/-gitter trotzdem weiter in der Spalte Zugang bleiben. Eben Minus-Zugang bei Anlage A und Plus-Zugang bei Anlage B. Bei Vorjahreswerten ist dies analog in der Spalte Umbuchung darzustellen. Die Spalte Abgang dürfte nicht berührt werden.
Beides sind häufige Buchungsfälle und wir hatten mit der SAP-AnBu damit nie Probleme.
Mit welchen Transaktionen wurden die Buchungen durchgeführt?
In dem beschrieben Falls würde mich ein Gitterausdruck mit beiden Anlagen interessieren.
Gruß
D. Schlagenhauf