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Re: Abschreibung auf Null bringen Hinweis 47547 - Zusammenhang geplante und gebuchte Abschreibungen

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Hallo Jens,

der Hinweis beschreibt m.E. nicht mehr, als du vermutlich ohnehin schon "seit Jahrzehnten" so machst.

Falsche Abschreibungen können bedeuten, dass irrtümlich Anlagenbewegungen gebucht wurden. Oder dass die Abschreibungsparameter (z.B. AfA-Schlüssel, Nutzungsdauer etc.) falsch gesetzt wurden.
Wenn dies der Fall ist, kann die AfA nicht wie eine "normale" Buchung storniert werden, sondern der Fehler muss korrigiert und anschließend der AfA-Lauf wiederholt werden.
Wenn du also beispielsweise eine Bewegung stornierst und anschließend einen AfA-Wiederholungslauf startest, wird die aufgrund der Fehlbuchung zu viel gebuchte AfA korrigiert. Das ist mit "indirekter Stornierung" gemeint. Analog gilt das für die Bewertungsparameter. Das kann auch mal bedeuten, dass der AfA-Schlüssel 0000 eingetragen wird, aber das ist abhängig vom Einzelfall.

Hilft dir das weiter?

Viele Grüße
beroe

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