Hallo zusammen,
da ich unmöglich der Einzige sein kann, den das Thema quält, hoffe ich hier auf hilfreichen Input hinsichtlich des nachfolgend beschriebenen Problems.
Prozessablauf:
1) Instandhaltungskostenstelle meldet während des Monats Leistung auf PM-Auftrag zurück. Abrechnungsempfänger im Auftrag ist eine andere (Hilfs-)Kostenstelle, z. B. Gebäude
2) CO-Monatsabschluss:
a) (Erste) kostenartengerechte Abrechnung des PM-Auftrags an die Gebäudekostenstelle
b) Umlage der Gebäudekostenstelle an andere Kostenstellen => Saldo der Gebäudekostenstelle = 0
c) Isttarifermittlung für die Instandhaltungskostenstelle => Dadurch wird die Gebäudekostenstelle nachbe-/-entlastet, somit ist deren Saldo nicht mehr = 0
d) Nachbewertung des PM-Auftrags mit dem Isttarif der Instandhaltungskostenstelle
e) (Zweite) Abrechnung des PM-Auftrags an die Gebäudekostenstelle mitsamt Korrekturbuchung zur Vermeidung Doppelbelastung Gebäudekostenstelle (aus Isttarifermittlung und zweiter Abrechnung) und Doppelentlastung Instandhaltungskostenstelle (aus Isttarifermittlung und Nachbewertung Auftrag)
Die Gretchenfrage lautet nun: Was macht man wann mit dem Saldo der Gebäudekostenstelle, der aus der Isttarifermittlung der Instandhaltungskostenstelle resultiert?
Viele Grüße
Ulrich
da ich unmöglich der Einzige sein kann, den das Thema quält, hoffe ich hier auf hilfreichen Input hinsichtlich des nachfolgend beschriebenen Problems.
Prozessablauf:
1) Instandhaltungskostenstelle meldet während des Monats Leistung auf PM-Auftrag zurück. Abrechnungsempfänger im Auftrag ist eine andere (Hilfs-)Kostenstelle, z. B. Gebäude
2) CO-Monatsabschluss:
a) (Erste) kostenartengerechte Abrechnung des PM-Auftrags an die Gebäudekostenstelle
b) Umlage der Gebäudekostenstelle an andere Kostenstellen => Saldo der Gebäudekostenstelle = 0
c) Isttarifermittlung für die Instandhaltungskostenstelle => Dadurch wird die Gebäudekostenstelle nachbe-/-entlastet, somit ist deren Saldo nicht mehr = 0
d) Nachbewertung des PM-Auftrags mit dem Isttarif der Instandhaltungskostenstelle
e) (Zweite) Abrechnung des PM-Auftrags an die Gebäudekostenstelle mitsamt Korrekturbuchung zur Vermeidung Doppelbelastung Gebäudekostenstelle (aus Isttarifermittlung und zweiter Abrechnung) und Doppelentlastung Instandhaltungskostenstelle (aus Isttarifermittlung und Nachbewertung Auftrag)
Die Gretchenfrage lautet nun: Was macht man wann mit dem Saldo der Gebäudekostenstelle, der aus der Isttarifermittlung der Instandhaltungskostenstelle resultiert?
Viele Grüße
Ulrich