Hallo Babsi,
es bleibt dabei, Sie bzw. Ihr Unternehmen hat ein Neugerät mit für 1.400 € AHK erworben.
Dies über zwei Sachvorgänge. Zum einen über ausgestellte Rechnung des Lieferanten, zum anderen über dessen Verzicht auf die Nachbesserung des Altgerätes. Bei einem angenommen Neupreis von 1.400 € abzüglich der (zu) niedrigen Rechnungsstellung von 550 € ist dieser Verzicht 850 € Wert. Das ist dann auch der Erlös für das kaputte Altgerät Bei einen Restbuchwert von 700 € ergibt dies wiederum einen Gewinn aus Anlagenabgang von 150 €.
Vergleichen Sie dies beim Neuwagenkauf mit der Inzahlungnahme eines Gebraucht-/Unfallwagens. Deshalb dürfte der Autohändler auch nicht den Preis des Neuwagens (Umsatzsteuer Ausweis!) mindern.
Bei Ihrem Kleinbetrag wird dies wohl weder bei Ihnen noch beim Lieferanten beanstandet werden. Wir mussten beim Tausch von gleich großen Nachbargrundstücksflächen ohne dass irrgendeine Zahlung erfolgte schon Millionen an stillen Reserven aufdecken bzw. Gewinn aus Anlageabgang buchen und dazu noch Grunderwerbssteuer auf Basis des aktuellen qm-Preises bezahlen.
Gruß
D. Schlagenhauf
es bleibt dabei, Sie bzw. Ihr Unternehmen hat ein Neugerät mit für 1.400 € AHK erworben.
Dies über zwei Sachvorgänge. Zum einen über ausgestellte Rechnung des Lieferanten, zum anderen über dessen Verzicht auf die Nachbesserung des Altgerätes. Bei einem angenommen Neupreis von 1.400 € abzüglich der (zu) niedrigen Rechnungsstellung von 550 € ist dieser Verzicht 850 € Wert. Das ist dann auch der Erlös für das kaputte Altgerät Bei einen Restbuchwert von 700 € ergibt dies wiederum einen Gewinn aus Anlagenabgang von 150 €.
Vergleichen Sie dies beim Neuwagenkauf mit der Inzahlungnahme eines Gebraucht-/Unfallwagens. Deshalb dürfte der Autohändler auch nicht den Preis des Neuwagens (Umsatzsteuer Ausweis!) mindern.
Bei Ihrem Kleinbetrag wird dies wohl weder bei Ihnen noch beim Lieferanten beanstandet werden. Wir mussten beim Tausch von gleich großen Nachbargrundstücksflächen ohne dass irrgendeine Zahlung erfolgte schon Millionen an stillen Reserven aufdecken bzw. Gewinn aus Anlageabgang buchen und dazu noch Grunderwerbssteuer auf Basis des aktuellen qm-Preises bezahlen.
Gruß
D. Schlagenhauf