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Re: Austausch von defektem Computer mit Restbuchwert

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Hallo Babsi,

das ist eigentlich keine Frage zur SAP-Anlagenbuchhaltung. Egal welches System, zwei Sachen sind klar.

Das altes Gerät muss als Anlagenabgang mit Erlös ausgebucht werden, das neue Geräte mit dem identischen Erlösbetrag als Neuzugang gebucht werden.

Es ist also nur die Höhe des Erlösbetrag zu ermitteln und damit evtl. aufgedeckte stillen Reserven darzustellen. Dieser Erlösbetrag kann der Restbuchwert des dahingegeben Vermögensgegenstandes zum Zeitpunkt des Abgangs sein, maximal der Verkehrswert der neuen Gegenstandes. Bei voll abgeschriebenen Gegenständen würde ich im Tauschvoll mindestens 1,00 € Erlöse darstellen. Liegt der jeweils ermittelte Wert unter 410,01 € darf der neue Gegenstand auch als GwG gebucht werden.

Bei Wertmäßig wesentlichen Tauschvorgängen (z.B. Grundstücktausch, Neuwagen für Gebrauchtwagen) sind jedoch zwingend stille Reserven aufzudecken. Steuerlich können diese Gewinne unter bestimmten Umständen (6b; Rücklage Ersatzbeschaffung) wieder neutralisiert werden.

Gruß

D. Schlagenhauf

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