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Re: Restbuchwert aller Anlagen auf 0 bringen

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Hallo SAP Junior,

ich wäre da vorsichtig. Es gibt steuerrechtlich die "Übernahme im Ganzen", die strengen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften unterliegt. Ich bin mir sicher, dass du nicht einfach alle Anlagen auf "Null" bringen und mit neuen Werten wieder starten darfst. Insbesondere dann, wenn auch Grundstücke betroffen sind; hier schlummern die größten stillen Reserven. Wollt ihr die wirklich offenlegen? Das müsstet ihr dann wohl zwagsläufug, oder wie wollt ihr "sauber" abschreiben, wenn es keine AK/HK als Basis gibt?

Woher stammen die neuen Werte? Hat ein WP diese festgelegt? Gab es einen Hauptfeststellungszeitpunkt für die Grundbezitzwerte und was sagt das Bewertungsgesetz zu dieser Sache?

Bevor ihr euch hier ein Ei auf die Schiene nagelt, sollte das alles wasserdicht gemacht werden. Ohne eine WP Gesellschaft würde ich da die Finger davon lassen.


Viele Grüße,
der Prof.

Zuletzt bearbeitet am 11.09.18 07:53


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