Der Warenbestand in MM muss mit den Warenbestandskonten in FI abstimmbar sein.
Deshalb dürfen die Bestandskonten, die durch MM bebucht werden, auch nur intern bebuchbar sein.
Das gilt aber nicht für die GuV-Konten, da diese auch durch andere Sachverhalte (z.B. Netting von Skonto, Bildung einer Rückstellung, aktive RAP und deren Verrechnung u.a.) manuel bebuchbar sein müssen.
Zur Abstimmung zwischen den Bestandsdaten MM zu FI gibt auch noch den Kontroll-Report RM07MMFI.
MfG
Mike
Deshalb dürfen die Bestandskonten, die durch MM bebucht werden, auch nur intern bebuchbar sein.
Das gilt aber nicht für die GuV-Konten, da diese auch durch andere Sachverhalte (z.B. Netting von Skonto, Bildung einer Rückstellung, aktive RAP und deren Verrechnung u.a.) manuel bebuchbar sein müssen.
Zur Abstimmung zwischen den Bestandsdaten MM zu FI gibt auch noch den Kontroll-Report RM07MMFI.
MfG
Mike