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Re: GWG

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Hallo zusammen,

steuerlich gibt es für GwG's nur eine Abschreibungsmethode pro Geschäftsjahr, für eine der beiden muss man sich entscheiden.

Allerdings heist dies nicht dass man diese Gegenstände als eine Anlage führen muss. Ebenso müssen diese Anlagen nicht nach Ablauf der Abreibung als Abgang gebucht werden. Das SAP-Anlagegitter kann mit und ohne diese "Abgangsfiktion" aufgerufen werden.

mfg

D. Schlagenhauf

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