Camelia:
Hallo,
es gibt unterschiedliche Möglichkeiten betreffend die GWGs.
Per 01.01.2010 besteht ein Wahlrecht zwischen folgenden GWG-Regelungen:
Möglichkeit 1:
- AHK’s bis 800,00 EUR
- Abschreibung sofort in voller Höhe (Monat des Zugangs)
- Verschrottung / Veräußerung jederzeit möglich
Möglichkeit 2:
- AHK’s von 250,00 bis 1.000,00 EUR (Poolbewertung)
- Abschreibung jährlich 1/5 der AHK’s (d.h. 20%)
- Verschrottung / Veräußerung während der ersten 5 Jahre nicht möglich
Wir z.B. verwenden die Möglichkeit 2, aber nicht Pool-GWGs, sondern jedes Wirtschaftsgut bekommt eine eigene Nummer.
Grüße,
Camelia
Hallo Camelia,
legt Ihr immer eine Hauptnummer an oder arbeitet Ihr mit Unternummern.
Unser Berater meinte wir können eine Hauptnummer GWG BGA anlegen und die einzelnen Anlagen als Unternummern erfassen.
Am Jahresende können wir dann die Hauptnummer incl. Unternummern abgehen lassen.
Vorab besten Dank für Deine Meinung
Gruß
Panter