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Re: Kostenstellunumlagen auf sekundäre Kostenarten

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Hallo SLBER,

im SAP ERP können Gemeinkosten (von Kostenstellen) nur über eine Kostenstellenumlage mit einer sekundären Umlagekostenart vom Typ 42 ins CO-PA übertragen werden.
Eine kostenartengerechte (Originalkostenart!) Verteilung ist nicht möglich. Das hat technische Gründe wie z.B. Belegvolumen.

Unter S/4 sollte meiner Meinung nach dies nun nicht länger notwendig sein. Kann aber auch sein, dass das nur für die kombinierte Ergebnisrechnung gilt. Das S/4 Projekt ist bei mir noch ein wenig entfernt.

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