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Re: Vorsteuer der Eingangsrechnungen zum Jahreswechsel

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danilongo:
Hallöchen,

so wie ich das verstehe, meint jaumesole Rückstellungen und ob da Vorsteuer anfällt.


Hallochen,

genau, es geht um das Ausweisen der Vorsteuer. Wir haben uns für das Steuermeldedatum entschieden. Den kann man (wenn in Customizing vorgesehen ist) sowohl in der FB60 als auch in der MIRO setzen ganz abgesehen vom Beleg und/oder Buchungsdatum.

Vielen Dank auf jedem Fall für die Antworte´.

Gruß
Jaume

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