Nachtrag:
bei bekannten Vorgängen, die erst später in Rechnung gestellt werden, bzw. bei Vorgängen, die schon in Rechnungs gestellt wurden, obwohl sie das neue Jahr betsreffen, bedient sich der Buchhalter übrigens der Jahresabgrenzungsrechnung...
4 verschiedene Szenarien sind möglich:
- aktive Rechnungsabgrenzung
- passive Rechnungsabgrenzung
- sonstige Verbindlichkeiten
- sonstige Forderungen
Die Vortsteuer wird dabei "normal" gebucht... Das sollte dir als Buchhalter allerdings bekannt sein.
Viele Grüße,
der Prof.
bei bekannten Vorgängen, die erst später in Rechnung gestellt werden, bzw. bei Vorgängen, die schon in Rechnungs gestellt wurden, obwohl sie das neue Jahr betsreffen, bedient sich der Buchhalter übrigens der Jahresabgrenzungsrechnung...
4 verschiedene Szenarien sind möglich:
- aktive Rechnungsabgrenzung
- passive Rechnungsabgrenzung
- sonstige Verbindlichkeiten
- sonstige Forderungen
Die Vortsteuer wird dabei "normal" gebucht... Das sollte dir als Buchhalter allerdings bekannt sein.
Viele Grüße,
der Prof.
Zuletzt bearbeitet am 04.10.17 14:28