Hallo,
das Thema wurde von den betroffenen Unternehmen bisher nicht wirklich ernst genommen.
Fakt ist, dass bis zum 31.12.2017 die CbCR Daten zunächst einmal zusammengestellt werden müssen (dies ist die eigentliche Herausforderung) und dann im XML-Format der OECD in Deutschland an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) per De-Mail verschickt werden muss.
Hier noch einmal ergänzend eine Zusammenfassung, die ich erstellt habe (ist teilweise schon im Kommentar oben enthalten).
Ich erlaube mir an dieser Stelle eine kleine Eigenwerbung.
Mit unserem U2 CbCR XML Konverter kann man ohne großen Aufwand bereits bestehende CbCR Daten (Kennzahlen der Tabelle 1, Gesellschaftsliste mit Geschäftsaktivitäten für Tabelle 2 und allgemeine Infos für Tabelle 3) z.B. aus Excel importieren und in das geforderte XML Format konvertieren. Details stelle ich gerne zur Verfügung
Thomas Hönicke
universal units GmbH
Uhlands. 14
10623 Berlin
contact@universalunits.com
Und hier der Kurzüberblick:
Country by Country Reporting – Die Zeit drängt
Bis zum 31.12.2017 müssen multinationale Konzerne mit einem Umsatzerlös ab 750 Mio. EUR die Daten des Country by Country Reportings an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen.
An dieser Stelle soll nicht auf die fachlichen Anforderungen zur Ermittlung der relevanten Daten eingegangen werden. Vielmehr werden die Anforderungen und der technische Ablauf zur Übermittlung der Daten an das BZSt und die notwendigen Vorbereitungen beschrieben.
Die Datenlieferung muss in einem amtlich vorgeschriebenen Format als XML Datei erzeugt werden. Ein Versand als Excel-, Word- oder PDF Dateien ist nicht möglich.
Auf der Internetseite des BZSt sowie der OECD sind entsprechende Detailinformationen zusammengetragen:
http://www.bzst.de/DE/Steuern_Internatio..._faq_node.html#
http://www.oecd.org/tax/country-by-count...d-taxpayers.pdf
http://www.oecd.org/tax/country-by-count...d-taxpayers.pdf
Anstatt die Generierung der erforderlichen XML-Datei selbst zu implementieren, ist es ratsam, entsprechende Tools von Drittanbietern zu prüfen.
In Deutschland muss in 2017 und 2018 das CbC-Reporting im XML-Format als Anhang einer De-Mail an CbCR@bzst.de-mail.de übermittelt werden.
Ab Januar 2019 können die Daten voraussichtlich über die Massendatenschnittstelle ELMA über das BZStOnline-Portal übermittelt werden.
Exkurs: De-Mail
Mit der De-Mail sollen elektronische Nachrichten vertraulich, sicher und nachweisbar versandt werden. Damit ist es möglich innerhalb von Deutschland rechtsverbindliche Informationen elektronisch auszutauschen.
Unter Experten ist das zugrundeliegende Konzept umstritten. Zum einen sieht die De-Mail keine zwingende Ende-zu-Ende Verschlüsselung vor. Dies bedeutet, dass die Inhalte der Mail zwar auf den Übertragungswegen verschlüsselt wird, auf den Servern der Anbieter (z.B. T-Systems oder 1&1) jedoch für einen Virenscan entschlüsselt wird.
Weitere Kritikpunkte zielen auf die entstehenden Kosten pro verschickter De-Mail (ca. 0,40 EUR) und die Beschränkung auf deutsche Geschäftspartner.
Ein De-Mail Account kann z.B. bei T-Systems oder bei 1&1 beantragt werden. Es fallen Kosten von ca. 10-20 EUR pro Monat an.
Für den Registrierungsprozess sollte eine entsprechende Vorlaufzeit eingeplant werden.
Was ist zu tun:
♣ Aufbereiten der relevanten CbCR Daten
Tabelle 1: Kennzahlen
Tabelle 2: Liste der Konzerngesellschaften mit Geschäftstätigkeiten
Tabelle 3: Allgemeine Informationen
♣ Auswahl eines Tools zur Generierung der XML-Datei
♣ Beantragen einer De-Mail Adresse
♣ Versand der XML-Datei an
Alternativ kann auch der steuerliche Berater den Versand übernehmen. In dem Fall ist keine eigene De-Mail Adresse erforderlich.
Es ist also ratsam sehr schnell mit den Vorbereitungen für den Versand der CbCR Daten zu beginnen.
das Thema wurde von den betroffenen Unternehmen bisher nicht wirklich ernst genommen.
Fakt ist, dass bis zum 31.12.2017 die CbCR Daten zunächst einmal zusammengestellt werden müssen (dies ist die eigentliche Herausforderung) und dann im XML-Format der OECD in Deutschland an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) per De-Mail verschickt werden muss.
Hier noch einmal ergänzend eine Zusammenfassung, die ich erstellt habe (ist teilweise schon im Kommentar oben enthalten).
Ich erlaube mir an dieser Stelle eine kleine Eigenwerbung.
Mit unserem U2 CbCR XML Konverter kann man ohne großen Aufwand bereits bestehende CbCR Daten (Kennzahlen der Tabelle 1, Gesellschaftsliste mit Geschäftsaktivitäten für Tabelle 2 und allgemeine Infos für Tabelle 3) z.B. aus Excel importieren und in das geforderte XML Format konvertieren. Details stelle ich gerne zur Verfügung
Thomas Hönicke
universal units GmbH
Uhlands. 14
10623 Berlin
contact@universalunits.com
Und hier der Kurzüberblick:
Country by Country Reporting – Die Zeit drängt
Bis zum 31.12.2017 müssen multinationale Konzerne mit einem Umsatzerlös ab 750 Mio. EUR die Daten des Country by Country Reportings an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen.
An dieser Stelle soll nicht auf die fachlichen Anforderungen zur Ermittlung der relevanten Daten eingegangen werden. Vielmehr werden die Anforderungen und der technische Ablauf zur Übermittlung der Daten an das BZSt und die notwendigen Vorbereitungen beschrieben.
Die Datenlieferung muss in einem amtlich vorgeschriebenen Format als XML Datei erzeugt werden. Ein Versand als Excel-, Word- oder PDF Dateien ist nicht möglich.
Auf der Internetseite des BZSt sowie der OECD sind entsprechende Detailinformationen zusammengetragen:
http://www.bzst.de/DE/Steuern_Internatio..._faq_node.html#
http://www.oecd.org/tax/country-by-count...d-taxpayers.pdf
http://www.oecd.org/tax/country-by-count...d-taxpayers.pdf
Anstatt die Generierung der erforderlichen XML-Datei selbst zu implementieren, ist es ratsam, entsprechende Tools von Drittanbietern zu prüfen.
In Deutschland muss in 2017 und 2018 das CbC-Reporting im XML-Format als Anhang einer De-Mail an CbCR@bzst.de-mail.de übermittelt werden.
Ab Januar 2019 können die Daten voraussichtlich über die Massendatenschnittstelle ELMA über das BZStOnline-Portal übermittelt werden.
Exkurs: De-Mail
Mit der De-Mail sollen elektronische Nachrichten vertraulich, sicher und nachweisbar versandt werden. Damit ist es möglich innerhalb von Deutschland rechtsverbindliche Informationen elektronisch auszutauschen.
Unter Experten ist das zugrundeliegende Konzept umstritten. Zum einen sieht die De-Mail keine zwingende Ende-zu-Ende Verschlüsselung vor. Dies bedeutet, dass die Inhalte der Mail zwar auf den Übertragungswegen verschlüsselt wird, auf den Servern der Anbieter (z.B. T-Systems oder 1&1) jedoch für einen Virenscan entschlüsselt wird.
Weitere Kritikpunkte zielen auf die entstehenden Kosten pro verschickter De-Mail (ca. 0,40 EUR) und die Beschränkung auf deutsche Geschäftspartner.
Ein De-Mail Account kann z.B. bei T-Systems oder bei 1&1 beantragt werden. Es fallen Kosten von ca. 10-20 EUR pro Monat an.
Für den Registrierungsprozess sollte eine entsprechende Vorlaufzeit eingeplant werden.
Was ist zu tun:
♣ Aufbereiten der relevanten CbCR Daten
Tabelle 1: Kennzahlen
Tabelle 2: Liste der Konzerngesellschaften mit Geschäftstätigkeiten
Tabelle 3: Allgemeine Informationen
♣ Auswahl eines Tools zur Generierung der XML-Datei
♣ Beantragen einer De-Mail Adresse
♣ Versand der XML-Datei an
Alternativ kann auch der steuerliche Berater den Versand übernehmen. In dem Fall ist keine eigene De-Mail Adresse erforderlich.
Es ist also ratsam sehr schnell mit den Vorbereitungen für den Versand der CbCR Daten zu beginnen.