Hallo Dr.LooT,
eigentlich ist alles im Hinweis 1776812 beschrieben.
Beim Hashwert ist immer darauf zu achten, ob er nur auf dem Begleitzettel ausgegeben werden soll (innere Kontrolle) oder ob er als Teil der DTA-Datei an die Bank übermittelt werden soll (externe Kontrolle).
Bei letzterem Verfahren ist das Problem, dass über die komplette DTA-Datei ein Hashwert ermittelt wird, der anschließend zwecks Übermittlung in die DTA-Datei geschrieben werden müsste. Damit würde dann aber logischerweise die Datei verändert und der Hashwert passt nicht mehr.
Aus diesem Grund muss die DTA-Datei wie im Hinweis beschrieben in eine Hülle eingebettet werden. Der Hashwert wird dann über die DTA-Datei ermittelt und ebenfalls in die Hülle geschrieben.
Ansonsten ist eigentlich nur darauf zu achten, dass die Bank den gleichen Verschlüsselungs-Algorithmus (z.B. SHA1) wie der FuBa verwendet.
Viel Erfolg
beroe
eigentlich ist alles im Hinweis 1776812 beschrieben.
Beim Hashwert ist immer darauf zu achten, ob er nur auf dem Begleitzettel ausgegeben werden soll (innere Kontrolle) oder ob er als Teil der DTA-Datei an die Bank übermittelt werden soll (externe Kontrolle).
Bei letzterem Verfahren ist das Problem, dass über die komplette DTA-Datei ein Hashwert ermittelt wird, der anschließend zwecks Übermittlung in die DTA-Datei geschrieben werden müsste. Damit würde dann aber logischerweise die Datei verändert und der Hashwert passt nicht mehr.
Aus diesem Grund muss die DTA-Datei wie im Hinweis beschrieben in eine Hülle eingebettet werden. Der Hashwert wird dann über die DTA-Datei ermittelt und ebenfalls in die Hülle geschrieben.
Ansonsten ist eigentlich nur darauf zu achten, dass die Bank den gleichen Verschlüsselungs-Algorithmus (z.B. SHA1) wie der FuBa verwendet.
Viel Erfolg
beroe